Geschäftsbedingungen

Quartix Limited Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bestimmungen gelten für alle zwischen Quartix Limited (registriert in England und Wales Nr. 4159907, im Folgenden Quartix genannt) und dem Kunden geschlossene Verträge oder Vereinbarungen jedweder Art über Kauf oder Miete von Gegenständen und der Erbringung von Dienstleistungen. Diese Vereinbarung geht jedweder anderen Vereinbarung vor, es sei denn, Abweichendes wird durch einen hierzu ausreichend ermächtigten Vertreter von Quartix schriftlich niedergelegt.

Für diese Vereinbarung gilt folgender Terminus: Der Begriff „Produkt“ umfaßt Fahrzeugverfolgungsgeräte und Anschlüsse, Antennen, Kabel und alle dazugehörenden Materialien einschließlich Kameras. Der Terminus „Nicht-Kamera-Produkte“ enthält alle sonstigen Gerätschaften wie Batterien und SD-Karten. Der Terminus „Service“ umfaßt Versand, Installation, Anpassung, Reparatur und Ersatz von Gerätschaften, die Bereitstellung von Daten, Reporte und andere Informationen, welche über ein Medium zur Verfügung gestellt wird. Der Terminus SIM-Karte  bezeichnet jedes Nutzer identifizierte Modul, das in den Produkten von Quartix zum Einsatz kommt. Der Terminus Kunde umfaßt alle natürlichen und juristischen Personen, Partnershaft oder sonstige, mit denen Quartix einen Vertrag über den Kauf oder die Anmietung, sowie Inanspruchnahme des Service abschließt.

Sollte eine der Regelungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die restliche Regelung hiervon unberührt.

Die Vertragsparteien erkennen an, dass der Inhalt dieser Regelung oder zusammen mit einer weiteren Einzelvereinbarung ausschließlich gelten. Jede Willenserklärung der Parteien hat schriftlich zu erfolgen und ist dem Vertragspartner an seinen allgemeinen Geschäftssitz zuzustellen.

Preise und Zahlungsmodalitäten

Preise sind nur dann gültig, wenn diese ausdrücklich in schriftlicher Form von Quartix mitgeteilt wurden und nur für die Anzahl der Produkte, sowie für den im Vertrag genannten Zeitraum. Soweit nicht anders angegeben ist, beträgt die Gültigkeit 30 Tage. Die Zahlung aller Beträge ist, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, innerhalb von 30 Tagen des im Vertrag festgesetzen Datums oder dem vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin erfolgen. Sofern keine rechtzeitige Zahlung durch den Kunden erfolgt, steht Quartix das Recht zu, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Barcley Bank Plc. zu erheben. Dieses Recht steht Quartix bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Beträge zu.

Wenn zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, dass die Zahlung automatisch mit einer Debit- oder Kreditkarte oder Bankkonto erfolgen soll, erklärt sich der Kunde einverstanden, gültige Kontodaten zu übermitteln und aktuelle Kontoninformationen an Quartix mitzuteilen. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von €20 fällt für jede fehlgeschlagene oder stornierte Lastschrift zusätzlich zu den Zinsen an.

Sollte der Vertragspartner Vertragsgegenstände oder -Leistungen durch Dritte geleased oder finanziert haben, so hat er jedwede Erfüllung der aus diesen Verträgen entstehenden Verpflichtungen innerhalb von spätestens 7 Werktagen nach Lieferung der Leistungsgegenstände von Quartix an den Kunden zu bewirken. Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber dem Dritten nicht, so hat Qaurtix das Recht, gelieferte Waren und Leistungen entsprechende der jeweils güligen Preisliste dem Kunden in Rechnung zu stellen. Diese Forderung von Quartix hat der Kunde innerhalb von sieben Werktagen zu begleichen.

Lieferung und Montage

Alle Liefertermine und -fristen sind ungefähre Termin, jedoch soll Quartix alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, diese zu berücksichtigen. Der Faktor Zeit ist kein wesentlicher Bestandteil und Quartix haftet nicht für jegliche Verluste oder Schäden aufgrund einer verspäteten Lieferung oder aufgrund des Versäumnisses einen Termin zur Installation zu vereinbaren.

Verzögert der Kunde die Lieferung von Quartixs mehr als 30 Tage nach der vereinbarten Erstinstallation der Geräte, so hat Quartix das Recht, die noch zu erbringenden Bestandteile des Vertrages an den Hauptsitz des Kunden zu liefern. Der Vertrag gilt dann als erfüllt.

Erfolgt die Installation durch den Kunden oder einen Dritten, dann haftet Quartix nicht für etwaige Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich unmittelbar oder mittelbar, aufgrund Fahrlässigkeit oder Unterlassung des Kunden oder von Dritten bei der Montage des Produkes ergeben. Gleiches gilt, wenn Installationshinweise nicht oder in nicht ausreichender Weise befolgt wurden.

Gewährleistung

Für Nicht-Kamera-Produkte übernimmt Quartix die Gewährleisung für den Zeitraum von 12 Monaten vom Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Wird das Produkt innerhalb dieses Zeitraum defekt, so wird Quartix selbiges innerhalb angemessener Zeit reparieren, durch neuwertige oder neue Geräte ersetzen. Für den Fall, dass der Kunde das Produkt nicht gekauft, sondern gemietet hat, bleibt die Gewährleistung für den gesamten Mietzeitraum aufrechterhalten.

Quartix übernimmt keine Gewährleistung bezüglich der Handelstauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Auch gewährleistet Quartix nicht, dass die Dienstleistungen ohne Beeinträchtigung, Reporte, Daten oder übermittelte Informationen im Rahmen der Dienstleistungen, frei von Fehlern, Irrtümern, Unrichtigkeiten oder Nichkonformitäten sind.

Quartix haftet nicht für Schäden, die vom Kunden, seinen Angestellten oder Dritten durch fehlerhafte Installation, Nutzung, Modifikation oder Reparatur sowie jedwede sonstige unzulässige Einwirkung auf die Geräte vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.

Quartix Haftung gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen, ausser in den hier vorgesehenen Fällen.

Gestiges Eigentum

Quartix steht jegliches geistige Eigentum an den Produkten und Leistungen zu. Das Urheberrecht und alle sonstigen Rechte in Bezug auf geistiges Eigentum der damit verbundenen Produkte und Dienstleistungen (“Information”) sind Eigentum von Quartix oder seinen Lizenzgeber. Der Kunde darf die abgerufenen Informationen von  Dienstleistungen nur für die eigenen internen, rechtlich zulässigen Zwecke im Rahmen des normalen Geschäftsverlaufs verwenden. Dies bedeutet, der Kunde darf Informationen nicht verkaufen, übermitteln, dekompilieren, entschlüsseln oder erhaltene Leistungen in irgendeiner Art und Weise oder mittels eines Mediums Dritten bereitstellen oder anderweitig verwenden; es sei denn der Kunde hat hierzu die schriftliche Genehmigung von Quartix erhalten.

Quartix ist es gestattet, in einer bestimmten Form Fahrzeugdaten, Strassennutzungen, Informationen zu Verkehrsdichte, Reisezeiten und Fahrverhalten zu analysieren. Die erhobenen Daten enthalten keine personenbezogenen Daten oder vertrauliche Informationen jedweder Art. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

SIM-Karten

Dem Kunden ist es nicht gestattet, SIM Karten zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Kunde ist verantwortlich für den Verlust oder Diebstahl und jeder daraus folgenden (einschließlich missbräuchlichen und unsachgemäßen) Verwendung der SIM-Karten.

Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle vom jeweils anderen erhaltenen Informationen entweder als “vertraulich” zu kennzeichnen oder, wenn deren vertrauliche Natur offenkundig ist, sie wie ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln, jedoch nicht mit weniger als der eigenen, angemessener Sorgfalt. Als “vertraulich” gelten alle Informationen, die Aufzählung ist nicht abschliessend: Geschäftpläne, Kundenlisten, Betriebsdaten und technische Daten, sowie Produktpläne. Die Gültigkeit dieser Klausel bleibt über das Ende des Vertrages hinaus bestehen.

Ungeachtet des Vorstehenden ist Qaurtix berechtigt, als vertraulich zu betrachtende Informationen offen zu legen, wenn Quartix von Gesetzes wegen verpflichtet ist oder auf Anfragen der Vollzugsbehörden Informationen offenlegen muss.

Datenschutz

Für Informationen zu Quartix Datenschutzvorkehrungen, lesen Sie bitte Quartix Richtlinien zum Datenschutz unter www.quartix.com/de-de/datenschutzbestimmungen 

Diese Richtlinien behandeln, wie Quartix personenbezogene Daten handhabt und Ihre Privatsphäre schützt, vorbehaltlich dieser Bestimmungen.

Haftung

Die Haftung von Quartix erfolgt ausschliesslich durch folgende Regelungen:

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Quartix ausgeschlossen. Die Quartix Haftung ist auf den gesetzlich zulässigen Umfang beschränkt.

Unbeschadet dessen, was an anderer Stelle in diesen Geschäftsbestimmungen bestimmt ist:

Im Falle der Haftung von Quartix für Anspüche vertraglicher oder deliktischer Art, ob Aufgrund Verschuldenshaftung, Vertragshaftung, Haftung für Fahrkässigkeit oder sonstiges, ist die Haftung von Quartix auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der Kunde für die Produkte oder Dienstleistungen insgesamt bezahlt.

Im Falle eines geltend gemachten Anspruchs gegenüber Quartix wegen Verstoss gegen die Leistungspflicht oder etwaiger Fehler in den übermittelten Informationen, ist die Haftung von Quartix auf den Gesamtbetrag der Leistungen und Berücksichtigung der Dauer der Störung beschränkt.

Quartix haftet dem Kunden gegenüber nicht für jedwede wirtschaftlichen Verluste, unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden (einschliesslich Verlust von Einkünften, Verträgen, Geschäft oder erwarteter Einsparungen), selbst dann nicht, wenn Quartix Kenntnis von der Möglichkeit solcher Schäden hatte.

Haftungsausschluss bei hohem Risiko

Quartix Produkte, Software und Dienstleistungen sind nicht ohne Fehlertoleranz und sind nicht dafür konstruiert, in gefährlichen oder kritischen Umgebungen eingesetzt zu werden.

Solche Umgebungen schliessen beispielsweise ein: Kerntechnische Anlagen,  Flugnavigation oder -kommunikation, Luftverkehrskontrolle, Waffenkontrollsysteme, lebenerhaltende Maschinen, oder sämtliche andere Örtlichkeiten, bei denen Produkt-, Softwarefehler oder Dienstleistungen direkt zu Todesfällen; Verletzungen oder schwerer körperlicher Schäden oder Vermögensschäden führen können. Quartix schliesst ausdrücklich jede Haftung, ob ausdrückliche oder stillschweigende, für den Einsatz in solchen Gebieten aus.

Rechte von Dritten

Eine Dritte Person, die nicht Partei dieses Vertrages ist, ist nicht berechtigt, sich auf ihn zu berufen oder Rechte daraus herzuleiten oder durchzusetzen. Es wird ausgeschlossen, dass eine Dritte Partei Begünstigte des Vertages ist.

Höhere Gewalt

Quartix haftet gegenüber Kunden nicht für höherer Gewalt bei Nichtleistung oder Verzögerung, Verlust, Beschädigung durch Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Embargo, Streik, Brand, Diebstahl, daraus resultierende Verzögerungen von Lieferung oder Diensten seiner Subunternehmer oder Zulieferer, Mangel an Arbeitskräften oder Materialien, Beschlagnahme oder eines anderes Ereignis sofern nicht innerhalb des Einflussbereichs von Quartix liegend.

Dauer des Vertrags und Beendigung

Quartix ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen, wenn der Kunde seine aus dem Vertrag bestehenden Pflichten verletzt und keine Abhilfe innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mahnung durch Quarftix schafft. Der Vertrag kann von Quartix mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, falls die Vertragsverletzung objektiv nicht behoben werden kann, oder wenn auf Grund einer Handlung des Kundens die Fortsetzung der Dienstleistungen gefährdet ist. Diese Bedingungen können nur verändert werden, wenn Quartix durch schriftlich Mitteilung ausdrücklich hierzu zugestimmt hat.

Der Vertrag mit dem Kunden besteht für mindestens 12 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. Die Kündigunsfrist beträgt ein Monat.

Abtretung

Der Kunde darf seine Rechte oder Verpflichtungen nicht, ganz oder teilweise ohne Quartix schriftliche Genehmigung an einen Dritten abtreten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegen Englischem Recht. Gerichtsstand für jedwede Rechtstreitigkeit ist das jeweils zuständige Gericht in Powy Country, Wales, Vereinigtes Königreich.

Version 1    –   30/07/2019

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